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BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 53/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auf Grund einer Bestrafung wegen Mordes - Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen unwürdigen Verhaltens für eine Berufsausübung als Rechtsanwalt - Verhinderung der Widerzulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85
Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9 …
Auszug aus BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 53/92
Das berührt auch die Vertrauensgrundlage, die die Rechtsanwaltschaft im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege benötigt (vgl. in anderem Zusammenhang BVerfG AnwBl. 1993, 120, 126). - BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 81/90
Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auf Grund einer Verurteilung wegen …
Auszug aus BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 53/92
Bei der Prüfung, ob das der Fall ist, muß stets das Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden, an der Integrität des Anwaltsstandes gegen das Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Eingliederung abgewogen werden (Senatsbeschluß vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 81/90). - BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 72/90
Rücknahme der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen Vermögensverfalls - Rücknahme …
Auszug aus BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 53/92
Dies ist der Fall, wenn er im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar ist (st.Rspr.: vgl. Senatsbeschluß vom 17. Dezember 1990 - AnwZ (B) 72/90).
- BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 47/93
Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Gründe für …
Der Senat hat den Versagungsgrund des § 7 Nr. 5 BRAO in ständiger Rechtsprechung dahin umschrieben, daß der Bewerber im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar ist (z.B. Senatsbeschlüsse vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 53/92 - und vom 17. Dezember 1990 - AnwZ (B) 72/90). - BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 5/93
Ausschluss eines Rechtsanwalts aus der Rechtsanwaltschaft - Wiederzulassung eines …
Das ist der Fall, wenn er im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung unter Berücksichtigung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie etwa Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar ist (BGHZ 46, 230, 235, 237 f; Senatsbeschluß vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 53/92 m.w.Nachw.).