Rechtsprechung
   BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 53/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,12360
BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 53/92 (https://dejure.org/1993,12360)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1993 - AnwZ (B) 53/92 (https://dejure.org/1993,12360)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1993 - AnwZ (B) 53/92 (https://dejure.org/1993,12360)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,12360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auf Grund einer Bestrafung wegen Mordes - Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen unwürdigen Verhaltens für eine Berufsausübung als Rechtsanwalt - Verhinderung der Widerzulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 53/92
    Das berührt auch die Vertrauensgrundlage, die die Rechtsanwaltschaft im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege benötigt (vgl. in anderem Zusammenhang BVerfG AnwBl. 1993, 120, 126).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 81/90

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auf Grund einer Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 53/92
    Bei der Prüfung, ob das der Fall ist, muß stets das Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden, an der Integrität des Anwaltsstandes gegen das Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Eingliederung abgewogen werden (Senatsbeschluß vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 81/90).
  • BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 72/90

    Rücknahme der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen Vermögensverfalls - Rücknahme

    Auszug aus BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 53/92
    Dies ist der Fall, wenn er im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar ist (st.Rspr.: vgl. Senatsbeschluß vom 17. Dezember 1990 - AnwZ (B) 72/90).
  • BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 47/93

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Gründe für

    Der Senat hat den Versagungsgrund des § 7 Nr. 5 BRAO in ständiger Rechtsprechung dahin umschrieben, daß der Bewerber im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar ist (z.B. Senatsbeschlüsse vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 53/92 - und vom 17. Dezember 1990 - AnwZ (B) 72/90).
  • BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 5/93

    Ausschluss eines Rechtsanwalts aus der Rechtsanwaltschaft - Wiederzulassung eines

    Das ist der Fall, wenn er im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung unter Berücksichtigung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie etwa Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar ist (BGHZ 46, 230, 235, 237 f; Senatsbeschluß vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 53/92 m.w.Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht